AGB
§1 Allgemeines
1) Diese Bedingungen gelten in allen Geschäftsbeziehungen, in denen 3dFreeForm Lieferungen und Leistungen für den Kunden erbringt. Diese haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn 3dFreeForm ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.
2) 3dFreeForm schließt auf der Grundlage dieser Bedingungen Einzelverträge mit Kunden. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung oder Vertragsdurchführung von 3dFreeForm zustande. Mangels gesonderter Vereinbarung bestimmt sich der Umfang der von 3dFreeForm zu erbringenden Leistung nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung von 3dFreeForm und den vorliegenden Bedingungen.
3) Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Eine Beschaffenheitsgarantie bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch 3dFreeForm. Produkt- und Projektbeschreibungen und ähnliches sind keine Garantiezusagen.
§2 Preise
1) An angebotene Preise bleibt 3dFreeForm bis zum Ablauf der im Angebot bestimmten Bindungsfrist gebunden, im übrigen sind sie freibleibend.
2) Die Preise gelten ab Edingen-Neckarhausen ohne Verpackung, Zoll und Transportkosten. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, aber mangels gesonderter Vereinbarung ohne Nebenleistungen wie Installation, Implementierung, Einführung, Schulung, Pflege, Spesen, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen. Die jeweiligen Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von 3dFreeForm.
3) Falls fehlende Informationen, unklare Zielsetzung oder Aufgabenstellung zu einem Mehraufwand bei 3dFreeForm führt, wird 3dFreeForm diesen Mehraufwand entsprechend in Rechnung stellen, wenn der Kunde trotz Aufforderung durch 3dFreeForm die Angaben nicht korrigiert.
§3 Zahlung
1) Rechnungen von 3dFreeForm sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Das Recht, Zahlung zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2) Bei Zahlungsverzug des Kunden darf 3dFreeForm Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen.
3) Bei Vorliegen berechtigter Gründe, insbesondere Zahlungsverzug, kann 3dFreeForm weitere Leistungen von Vorauszahlung und vorherigem Ausgleich aller noch offener Forderungen abhängig machen. 3dFreeForm kann jederzeit angemessene Abschlagszahlung oder Vorauszahlung verlangen, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat, zu dem Kunden noch keine laufende Geschäftsbeziehung besteht oder sonstige berechtigte Gründe vorliegen.
§4 Mitwirkung des Kunden
1) Der Kunde unterstützt 3dFreeForm umfassend bei der Leistungserbringung, insbesondere durch genaue und schriftliche Fixierung der Vorgaben, unverzügliche Beantwortung von Fragen, Zwischenprüfung der Arbeitsergebnisse, usw. Der Kunde benennt einen qualifizierten entscheidungsbefugten Koordinator für notwendige Informationen, Spezifikationen und sonstige Mitwirkungspflichten. 3dFreeForm ist berechtigt, einen anderen Koordinator zu verlangen, wenn dies für erforderlich gehalten wird.
2) Dem Kunden sind die wesentlichen Merkmale der Leistungen - so wie im Angebot beschrieben – bekannt und er trägt das Risiko, dass dies seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Er trägt die Verantwortung für die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur, also Zeichnungen, CAD-Daten, Meßspezifikationen, usw.
3) Der Kunde stellt sicher, dass die aktuellen Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises kann 3dFreeForm immer davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen man in Berührung kommen kann, gesichert sind. Nachteile und Mehrkosten einer Verletzung seiner Pflichten trägt der Kunde allein.
§5 Lieferung
1) Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. 3dFreeForm ist berechtigt, die Lieferung auf Kosten des Kunden Transport zu Versichern.
2) Mangels besonderer Vereinbarung sind Liefer- und Leistungsfristen Cirka-Fristen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.
3) Die Einhaltung einer Leistungszeit setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungs- und sonstigen Pflichten aus dem Vertrag rechtzeitig und vollständig erfüllt. Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem 3dFreeForm durch Umstände, die 3dFreeForm nicht zu vertreten hat (z.B. Arbeitskämpfe, Krankheit, höhere Gewalt, Ausfall technischer Einrichtungen, Nichtbelieferung durch Zulieferer) daran gehindert ist, Leistung zu erbringen. 3dFreeForm ist bemüht, den Kunden über absehbare Verzögerungen zu informieren und die genannten Fristen gleichwohl einzuhalten.
§6 Gefahrübergang
1) Die Gefahr geht mit Übergabe von 3dFreeForm auf den Kunden über.
2) Nach Durchführung der Lieferung oder Leistung kann 3dFreeForm vom Kunden eine schriftliche Erklärung des Inhalts verlangen, dass die Lieferung oder Leistung richtig, vollständig und mangelfrei ist. Diese Erklärung ist binnen zwei Wochen abzugeben und darf nur verweigert werden, wenn die Leistung wesentliche oder nicht nachbesserungsfähige Mängel aufweist.
Sie gilt als abgegeben, wenn der Kunde ohne Vorbehalt bezahlt oder wenn er innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung oder Leistung nicht schriftlich wesentliche oder nicht nachbesserungsfähige Mängel rügt.
§7 Gewährleistung / Haftung
1) Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Eventuelle Beanstandungen sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit mitzuteilen.
2) Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung detailliert schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach Öffnen der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.
3) Sämtliche gebrauchten Liefergegenstände werden sorgfältig geprüft, bevor sie in den Verkauf gelangen, gleichwohl ist eine Gewährleistung für Sachmängel mangels anderslautender Vereinbarung ausgeschlossen. Ansonsten verjähren sämtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres nach Abnahme der Ware.
4) Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche für Ausführungsleistungen nur, wenn die gemeldeten Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben angezeigt werden können.
5) Der Kunde hat uns, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf unseren Wunsch einen Datenträger mit den betreffenden Anpassungen oder Angaben zu übersenden.
6) Wir leisten innerhalb vorstehender Fristen für Mängel der Ware oder Ausführungsleistungen Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Rückgängigmachung ist ausgeschlossen bei Waren, die nach Bestellungseingang gefertigt werden.
8) Veranlasst der Kunde eine Überprüfung von gelieferter Ware oder Anpassungen oder Ausführungen und gibt er einen Fehler an, für den wir Gewähr leisten müssten, hat der Kunde die entstandenen Kosten zu tragen, wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorhanden ist.
9) Die Gewährleistung erlischt für solche Anpassungen oder Leistungen, die der Kunde ändert oder in die er sonstwie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
10) Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden – soweit diese nicht aus dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften resultieren – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
11) Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware oder sonstigen Leistung für den vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nicht, es sei denn aufgrund unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
12) Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sind Schadensersatzansprüche des Kunden - egal aus welchem Rechtsgrund, auch für solche aus unerlaubter Handlung – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach für den einzelnen Schadensfall auf den Auftragswert, höchstens jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit oder leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haften wir nicht.
13) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Körper- und Gesundheitsschäden oder des Verlustes des Lebens oder des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§8 Eigentumsvorbehalt; Nutzungsrechte
1) Mangels besonderer Vereinbarung räumt 3dFreeForm dem Kunden mit Überlassung der Software die nicht ausschließliche und nicht übertragbare schuldrechtliche Befugnis ein, die Software im Unternehmen des Kunden auf einem Rechner und für eigene betriebliche Zwecke des Kunden zu nutzen, also nicht zum Nutzen für Dritte.
Alle weiteren Schutzrechte - insbesondere das Urheberrecht und die daraus folgenden Verwertungsrechte - an der Software (incl. Programme, Materialien, Handbücher, Dokumentationen und sonstige Unterlagen) stehen im Verhältnis zwischen 3dFreeForm und dem Kunden ausschließlich 3dFreeForm zu.
2) 3dFreeForm behält sich an Lieferungen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den Kunden vor, sowie das Recht, die Einräumung der Nutzungsrechte gegenüber dem Kunden zu widerrufen, wenn der Kunde mit der Zahlung für mehr als zwei Wochen in Verzug gerät.
3) Der Kunde darf die Software nur zu Sicherungs- und Archivierungszwecken vervielfältigen. Jede weitere Vervielfältigung der Software und/oder ihre Bearbeitung außerhalb einer notwendigen Fehlerberichtigung, Übersetzung und/oder weitere Verbreitung sind ohne ausdrückliche einzelvertragliche Einräumung entsprechender Nutzungsrechte durch 3dFreeForm verboten. Copyrightvermerke und Marken von 3dFreeForm sind zu beachten.
4) 3dFreeForm ist berechtigt, den Kunden und die erbrachte Leistung als Referenz zu benennen.
§9 Schlussvorschriften
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages nicht. Das Schriftformerfordernis ist auch erfüllt bei Telefax und bei Email mit gesetzlich anerkannter qualifizierter elektronischer Signatur.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Heidelberg. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist mit Ausnahme des § 57 (Zahlungsort) ausgeschlossen.
Stand 07.02.2011
06203-9384692
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Gerberstrasse 7A, 68535 Edingen-Neckarhausen